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   BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11   

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BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11 (https://dejure.org/2011,4562)
BVerwG, Entscheidung vom 26.10.2011 - 2 B 4.11 (https://dejure.org/2011,4562)
BVerwG, Entscheidung vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 (https://dejure.org/2011,4562)
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Volltextveröffentlichungen (11)

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 132 Abs 2 Nr 3 VwGO, § 137 Abs 2 VwGO, § 108 Abs 2 VwGO, § 108 Abs 1 VwGO
    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze als Verfahrensfehler

  • Wolters Kluwer

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Leistungen

  • rewis.io

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze als Verfahrensfehler

  • ra.de
  • rewis.io

    Revisionsgerichtliche Überprüfung der Beweiswürdigung; Verstoß gegen Denkgesetze als Verfahrensfehler

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör bei der Feststellung der medizinischen Notwendigkeit und Angemessenheit von ärztlichen Leistungen

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (10)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 19.08.1997 - 7 B 261.97

    Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde - Darlegung der Grundsatzbedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 26.02.2008 - 2 B 122.07

    Verfahrensmangel im Sinne von § 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO; Mangel des behördlichen

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Im Übrigen ist die Beweiswürdigung aufgrund des § 137 Abs. 2 VwGO revisionsrechtlich nur daraufhin überprüfbar, ob Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemein Erfahrungssätze verletzt sind (stRspr; vgl. nur Beschluss vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 ; insoweit nicht in Buchholz abgedruckt).
  • BVerwG, 06.03.1995 - 6 B 81.94

    Anforderungen an die Darlegung der grundsätzlichen Bedeutung der Rechtssache als

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Soweit dabei ein Verstoß gegen seine Pflicht zur Sachaufklärung (§ 86 Abs. 1 VwGO) oder das rechtliche Gehör (Art. 103 Abs. 1 GG, § 108 Abs. 2 VwGO) mit Erfolg gerügt werden soll, müssen die für geeignet und erforderlich gehaltenen Aufklärungsmaßnahmen bezeichnet werden und es muss entweder dargelegt werden, dass bereits im Verfahren vor dem Tatsachengericht auf die Vornahme weiterer Sachverhaltsaufklärung, deren Unterbleiben nunmehr gerügt wird, hingewirkt worden ist oder dass sich dem Gericht die bezeichneten Ermittlungen auch ohne ein solches Hinwirken von sich aus hätten aufdrängen müssen (Beschluss vom 6. März 1995 - BVerwG 6 B 81.94 - Buchholz 310 § 86 Abs. 1 VwGO Nr. 265).
  • BVerwG, 10.11.1992 - 3 B 52.92

    Zulässigkeit und Begründetheit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. Beschlüsse vom 10. November 1992 - BVerwG 3 B 52.92 - Buchholz 303 § 314 ZPO Nr. 5 und vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26).
  • BVerwG, 13.05.1976 - II C 26.74

    Auslegung des Art. 28 Abs. 1 Grundgesetz (GG) - Zulässigkeit der Übertragung von

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 21.09.1982 - 2 B 12.82

    Richter - Arbeitszeit - Beschwerde gegen die Nichtzulassung einer Revision -

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Insbesondere liegt ein Verstoß gegen die Denkgesetze nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts nur dann vor, wenn ein Schluss aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden kann, nicht aber schon dann, wenn das Gericht andere Schlüsse gezogen hat, als sie nach Auffassung eines der Verfahrensbeteiligten hätten gezogen werden müssen, selbst wenn der vom Verfahrensbeteiligten favorisierte Schluss vielleicht sogar näher liegt als der vom Gericht gezogene (vgl. Beschluss vom 21. September 1982 - BVerwG 2 B 12.82 - juris Rn. 7 ).
  • BVerwG, 20.07.2011 - 2 B 32.10

    Verfahrensmangel; Verletzung des Anspruchs auf Gewährung rechtlichen Gehörs;

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 19.04.2011 - 2 B 60.11

    Vereinbarkeit der Außerachtlassung eingebrachter Erwägungen bei der

    Auszug aus BVerwG, 26.10.2011 - 2 B 4.11
    Der Anspruch auf rechtliches Gehör ist nur dann verletzt, wenn im Einzelfall besondere Umstände deutlich machen, dass das Gericht nach seinem Rechtsstandpunkt zentrale Argumente eines Beteiligten nicht zur Kenntnis genommen oder sich mit ihnen nicht auseinandergesetzt hat (stRspr; Urteil vom 13. Mai 1976 - BVerwG 2 C 26.74 - Buchholz 237.4 § 35 HmbBG Nr. 1; zuletzt Beschlüsse vom 19. April 2011 - BVerwG 2 B 60.11 - juris Rn. 7 und vom 20. Juli 2011 - BVerwG 2 B 32.10 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 11.02.2014 - 2 B 37.12

    Außerdienstliches Fehlverhalten; Maßnahmebemessung; Orientierung am Strafrahmen;

    Verfahrensfehlerhaft könnte dies nur dann sein, wenn die Schlussfolgerung bereits aus Gründen der Logik schlechthin nicht gezogen werden könnte (stRspr; vgl. etwa Beschlüsse vom 14. Juli 2010 - BVerwG 10 B 7.10 - Buchholz 310 § 108 Abs. 1 VwGO Nr. 66 Rn. 4 sowie vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 16.04.2013 - 2 B 134.11

    Beurteilung der Beamten; Rechtmäßigkeit der Beurteilung; Ausscheiden eines

    Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (Beschlüsse vom 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 01.03.2012 - 2 B 120.11

    Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegungsanforderungen; Bindungswirkung im

    Danach muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (vgl. zuletzt Beschluss vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3 m.w.N.).

    An der Darlegung des Beruhens fehlt es, wenn die Beschwerde sich im Wesentlichen nicht mit dem Berufungsurteil auseinandersetzt, sondern an ihm vorbei argumentiert (Beschluss vom 26. Oktober 2011 a.a.O.).

  • BVerwG, 18.05.2017 - 1 B 98.17

    Beschwerde gegen die den Tatsachengerichten vorbehaltene Sachverhalts- und

    Sind bei der Beweiswürdigung mehrere Folgerungen denkgesetzlich möglich, so ist es nicht nur nicht fehlerhaft, wenn das Tatsachengericht unter mehreren möglichen eine Folgerung wählt, sondern gerade auch seine ihm durch § 108 Abs. 1 VwGO übertragene Aufgabe, sich unter Abwägung verschiedener Möglichkeiten seine Überzeugung zu bilden (BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 21.05.2013 - 2 B 67.12

    Zusteller; Dienstpflichtverletzung; vorzeitige Beendigung von Zustelltouren

    Verfahrensfehlerhaft könnte dies nur dann sein, wenn die Schlussfolgerung bereits aus Gründen der Logik nicht gezogen werden könnte (Beschluss vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 12).
  • BVerwG, 06.09.2012 - 2 B 31.12

    Disziplinarverfahren; Bindungswirkung eines rechtskräftigen Strafurteils;

    Nach § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO muss ein Verfahrensmangel sowohl in den ihn (vermeintlich) begründenden Tatsachen als auch in seiner rechtlichen Würdigung substantiiert dargetan werden (Beschlüsse 19. August 1997 - BVerwG 7 B 261.97 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 26 S. 14 und vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 3).
  • BVerwG, 06.10.2016 - 2 B 80.15

    Entfernung eines Beamten aus dem Dienstverhältnis aufgrund der Schwere der als

    An der Darlegung des Beruhens fehlt es, wenn die Beschwerde sich im Wesentlichen nicht mit dem Berufungsurteil auseinandersetzt, sondern an ihm vorbei argumentiert (vgl. BVerwG, Beschluss vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 - Rn. 3 m.w.N.).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2015 - 11 N 3.14

    Visum; Türkei; Kindesnachzug; besondere Härte; wesentliche Veränderung der

    Die Dauer der ärztlichen Behandlung durch die genannten Fachärzte H... und Dr. K... bzw. die Zahl von in diesem Zusammenhang geführten Gesprächen belegt nicht, dass deren fachlicher Prognose der Vorzug zu geben ist, bzw., was vorliegend maßgeblich ist, dass die Annahme des Verwaltungsgerichts, es habe trotz Ausschöpfung der zur Verfügung stehenden Erkenntnismittel nicht feststellen können, dass eine nicht unerhebliche Besserung der Gesundheitssituation der Mutter durch den Nachzug des Klägers zu erwarten oder bei Ausbleiben des Beistandes durch diesen eine nicht unerhebliche Verschlechterung ihres Gesundheitszustandes konkret zu befürchten sei, gegen die Grundsätze richterlicher Beweiswürdigung verstößt (vgl. zu § 137 Abs. 2 VwGO: BVerwG, Beschl. vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 -, juris Rz. 12; zu Einwänden gegen die Beweiswürdigung nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vgl. VGH Mannheim, Beschluss vom 12. Juli 2012 - 2 S 1265.12 -, NVwZ-RR 2012, 778).
  • BVerwG, 21.08.2013 - 2 B 21.13

    Aufklärungspflichtverletzung hinsichtlich des Werts des i.R.e. Bestechung als

    Die Würdigung eines Sachverhalts durch das Berufungsgericht ist nur dann fehlerhaft, wenn Beweiswürdigungsgrundsätze wie etwa Auslegungsregeln, Denkgesetze und allgemeine Erfahrungssätze verletzt sind (Beschlüsse vom 26. Februar 2008 - BVerwG 2 B 122.07 - ZBR 2008, 257 insoweit nicht in Buchholz 235.1 § 55 BDG Nr. 2 abgedruckt und vom 26. Oktober 2011 - BVerwG 2 B 4.11 - juris Rn. 12).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.12.2022 - 9 A 2114/21
    vgl. BVerwG, Urteil vom 20. Juni 2013 - 8 C 10.12 -, juris Rn. 15, sowie Beschlüsse vom 26. Oktober 2011 - 2 B 4.11 -, juris Rn. 12, und vom 24. Mai 1996 - 8 B 98.96 -, juris Rn. 6.
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